Die für Hubarbeitsbühnen geltende DGUV Regel 100- 500 Kap. 2.10 und der DGUV Grundsatz 308-008 schreiben vor, dass Hubarbeitsbühnen nur von ausgebildetem und unterwiesenem Personal eingesetzt werden dürfen.
Eignungsvoraussetzungen an den Bediener:
- Mindestalter 18 Jahre (Ausnahmeregelung für Auszubildende)
- Geistige und Körperliche Eignung
- Ausgebildet
- Eingewiesen und vom Unternehmer schriftlich Beauftrag
Theoretische Ausbildung:
- Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik
- Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeiten verschiedener Bauarten
- Allgemeiner Betrieb mit Hubarbeitsbühnen
- Übernahme und Transport der Hubarbeitsbühnen
- Prüfung, Aufstellung und Inbetriebnahme von Hubarbeitsbühnen am Arbeitsort
- Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen
- Unfallgeschehen
- Haftung und Verantwortung
Praktische Ausbildung:
- Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
- Einweisung an verschiedenen Hubarbeitsbühnen
- Arbeitstägliche Sicht- und Funktionsprüfung
- Einübung von Steuerungsfunktionen
- Standsicherer Aufbau von Hubarbeitsbühnen
- Standsicherheitstest
- Erklärung Notablass
- Standsicheres Verfahren von Hubarbeitsbühnen
Der Schulungsteilnehmer erhält nach bestandener Prüfung einen Bedienerausweis für Hubarbeitsbühnen sowie ein Zertifikat mit den Schulungsinhalten. Bei Vorkenntnissen im Umgang mit Hubarbeitsbühnen Dauert die Schulung 1 Tag. Ohne Vorkenntnisse 2 Tage.
Die Schulung wird bei uns vor Ort in Stolberg-Mausbach bzw. bei Ihnen vor Ort (nach Absprache) durchgeführt. Wir bieten Schulungen Deutschlandweit an.
Über Ihre Anfrage freuen wir uns und erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.Unsere Schulung können wir auch in englisch anbieten und die Theorie Prüfungen in mehrere Sprachen! Bei Leseschwierigkeiten ist im Einzelfall eine mündliche Prüfung möglich.
Unser Kundenservice freut sich auf Ihre E-Mail zur Terminvereinbarung oder Beratung. Gerne können Sie auch direkt unter Kurs-Anmeldung offenen Lehrgänge buchen.